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Verleihbedingungen
1. Medien und/oder Geräte werden nur an Organisationen
innerhalb des Landkreises Eichstätt entliehen. Die vom
Medienzentrum Eichstätt (MZE) entliehenen Medien oder Geräte dürfen
nur für Zwecke der schulischen oder der außerschulischen
Bildung entsprechend der Satzung des Medienzentrums eingesetzt werden.
Gewerbliche Vorführungen sind nicht gestattet. Der Verleih der
Medien erfolgt kostenlos.
2. Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Verleihzeit grundsätzlich
eine Woche. Der Entleiher verpflichtet sich, die vereinbarte
Benutzungszeit einzuhalten. Jede Verlängerung bedarf der vorherigen
Genehmigung durch das Medienzentrum.
3. Telefonische Reservierung von Medien ist möglich. Reservierungen
per Email werden nicht entgegengenommen! Werden reservierte Medien am
vereinbarten Tag nicht abgeholt, werden sie bei Bedarf an andere Kunden
verliehen.
4. An- und Rücktransport der entliehenen Medien oder Geräte
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Entleihers.
5. Der Entleiher haftet für alle Schäden an den zur Verfügung
gestellten Medien oder Geräten, die durch unsachgemäße
Behandlung entstehen. Er ist außerdem, unbeschadet der Haftung
Dritter, bei Verlust zum Schadensersatz verpflichtet.
Schadensfeststellung, Instandsetzung und Wiederbeschaffung werden nur
durch das MZE vorgenommen oder vermittelt.
6. Mit der Entleihung von Medien oder Geräten vom MZE versichert
der Entleiher, dass er oder die von ihm mit der Vorführung
beauftragte Person mit der Handhabung der überlassenen Medien oder
Geräte vertraut ist. Geräte, auf denen Medien des
Medienzentrums Eichstätt vorgeführt werden sollen, müssen
einwandfrei funktionieren.
7. Schäden und Mängel an überlassenen Medien oder Geräten,
die der Benutzer feststellt, werden nur anerkannt, wenn sie dem
Medienzentrum Eichstätt umgehend mitgeteilt worden sind.
8. Die Weitergabe von überlassenen Medien oder Geräten an
Dritte ist ohne Zustimmung des Medienzentrums nicht gestattet.
9. Der Entleiher verpflichtet sich, alle urheber- und lizenzrechtlichen
Bedingungen, denen die ausgeliehenen Medien unterliegen, zu beachten.
Insbesondere ist jegliche unberechtigte Vervielfältigung
ausgeschlossen.
10. Der Landkreis Eichstätt als Träger des Medienzentrums
Eichstätt übernimmt keinerlei Haftung und Entschädigung
gegenüber dem Entleiher und dritten Personen für Ausfälle
oder Störungen von Vorführungen und Vorträgen, gleich
welcher Ursache. Das MZE haftet dem Entleiher und dritten Personen nicht
für Schadensfälle jeglicher Art, die sich durch und bei der
Verwendung seiner Geräte oder Medien ereignen.
11. Das MZE ist befugt, sich jederzeit von der satzungsgemäßen
Verwendung seiner Medien oder Geräte zu überzeugen.
12. Das MZE gibt Medien oder Geräte nur an Organisationen oder
Personen ab, die entweder schon hinreichend bekannt sind, oder wenn sich
der Abholer ausweist. Mit dem Entleihen erkennt der Entleiher die
Verleihbedingungen des Medienzentrums Eichstätt an und verpflichtet
sich, sie einzuhalten.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Eichstätt
Eichstätt, März 2010
Ludwig Eder
Wichtiger Hinweis: Das Verleihsystem kann nur funktionieren, wenn
alle Medien termingemäß zurückgegeben werden oder vorher
eine Verlängerungsfrist beantragt wird. |
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